Parcours-Regeln

Die Nutzung des Parcours erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Grundstückeigentümers oder des Betreibers ist ausgeschlossen.

Die Parcourswege sind klar erkennbar.
Es wird zur besseren Erkennbarkeit für andere Bogenschützen empfohlen, Bekleidung zu tragen, mit welcher sich der Parcoursnutzer deutlich von der Umgebung abhebt.


Auf die vorhandenen Ziele ist das Schießen für alle Bogenklassen erlaubt, Armbrüste, andere Sportgeräte oder sonstige Waffen sind zur Nutzung überall verboten!
Verboten ist das Schießen mit Blunts und Jagdspitzen auf alle vorhandenen Ziele auch am Einschießplatz!

Der Bogenparcours ist täglich geöffnet. (Öffnungszeiten siehe Homepage und Aushang bei der Anmeldung)

Vor dem Schießbeginn muss jeder erwachsene Tagesscheinerwerber ein Anmeldeformular vollständig ausfüllen, den unteren, persönlichen Bereich des Anmeldezettels abtrennen und den oberen Bereich mitnehmen! Dies berechtigt den Schützen zur eintägigen Benutzung des 3D-Parcours oder des Einschießplatzes. Die Benutzungsgebühr für den 3D-Parcours beinhaltet automatisch auch die Nutzung für den Einschießplatz.

Unter 18-jährige Personen dürfen den Parcours nur in Begleitung eines volljährigen und erfahrenen Bogenschützen betreten. Der Parcours darf nicht alleine betreten werden. Eine private Haftpflichtversicherung ist für jeden Benutzer Voraussetzung.

Festes Schuhwerk wird empfohlen, da ein Großteil der Parcourswege über unbefestigte und bei schlechtem Wetter evtl. rutschige Wege führen. Steigungen und Hänge sind nur teilweise mit Treppen, Holzstämmen und Seilen gesichert. Der Parcours-Besucher verpflichtet sich, diese Einrichtungen nur zu betreten, wenn er von deren Sicherheit überzeugt ist.

Jeder Schütze haftet für seinen Schuss. Vor dem Schuss hat er sich zu versichern, dass das Schussfeld vor, seitlich und hinter dem Ziel frei ist. Besteht der geringste Zweifel, ist der Schuss sofort abzubrechen. 

Mit aufgelegtem Pfeil darf der Bogen nur zum Ziel zeigen. Der Bogen muss beim Ausziehen in Richtung des Ziels zeigen – nicht oben drüber.
Nur aus der Richtung der zur entsprechenden Station gehörenden Abschusspflöcke darf auf die aufgestellten 3D-Ziele geschossen werden. Pro Ziel dürfen maximal 3 Pfeile geschossen werden, der 1. Treffer gilt (3-Pfeil-Wertung). Bitte haben Sie als Besucher dafür Verständnis und schießen Sie nicht willkürlich mehr Pfeile pro Ziel.


Abschusspflock-Regelung: 

 

rot  = Visierschütz*innen
blau  = ohne Visier
weiß  = Anfänger und Kinder
gelb  = für den etwas kniffligen Schuss

 
Die Laufrichtung ist deutlich gekennzeichnet. Der Parcoursweg darf nur in der vorgegebenen Richtung begangen werden. Die Wege dürfen keinesfalls verlassen werden. Rastplätze sind am
Einschießplatz und Weiherhütte nach Ziel 10.


Aus sicherheitstechnischen Gründen muss jeder Parcoursgast auf der Parcourstafel seine Anfangs- und Endzeit eintragen.


Auf dem gesamten Parcours besteht absolutes Rauchverbot, Hunde sind immer an der Leine zu führen.
Die Hinterlassenschaften der Hunde sind mitzunehmen.


Jeglicher Müll muss bis zur Anmeldehütte mitgenommen und dort in dem entsprechenden Mülleimer entsorgt werden.

Jeder Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann zu einem sofortigen Verweis vom Gelände führen.
Missachtung der Parcoursregeln, Vandalismus und Beschädigungen des Parcours werden mit Betretungsverbot und Schadensersatzansprüchen geahndet.
Aufsichtspersonen ist auf Verlangen die gültige Anmeldekarte und ggf. Ausweis vorzuzeigen. Der Parcours wird unregelmäßig elektronisch überwacht.
Mit dem Eintrag auf dem Anmeldebereich der Anmeldungskarte akzeptiert der Schütze automatisch die Nutzungsbedingungen. 

 

Bei starkem Wind und Sturm darf der Parcours wegen der Gefahr herabfallender Äste und umstürzender Bäme nicht betreten werden!

 

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2024  Bogenparcours Sexau